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Gradtagzahlen

Hilfsmittel bei der Aufteilung der Heizkosten


Häufig erscheint im Zusammenhang mit der Heizkostenabrechnung der Begriff „Gradtagszahlen“. Benötigt werden diese für die Kostenaufteilung bei einem Mieter- / Nutzerwechsel. Hier soll etwas näher erläutert werden, was darunter zu verstehen ist und wie sie angewendet werden.

Zieht während einer Heizperiode ein Nutzer aus, so müssen die, auf die Nutzeinheit entfallenden Heizkosten aufgeteilt werden. Eine Aufteilung der Kosten nach Tagen ist nicht möglich (höherer Heizbedarf im Winter als im Sommer), sondern sie hat nach § 9b der Heizkostenverordnung zu erfolgen. Hier ist festgelegt, dass dazu die Gradtagszahlen herangezogen werden müssen.

Gradtagszahlen sind ein Maßstab für den Temperaturverlauf einer Heizperiode. Sie stellten den Zusammenhang dar zwischen der Außenlufttemperatur zur gewünschten Raumtemperatur. Ist es draußen kalt, innen aber mollig warm, dann erreicht die Gradtagszahl hohe Werte. Wenn es draußen fast so warm ist wie drinnen, dann ist die Gradtagszahl niedrig. Nach den VDI-Richtlinien ist heizen angesagt, wenn die Außentemperatur im Tagesmittel unter 15 °C liegt. Für ein behagliches Wohnklima sollte die Raumtemperatur 20 °C betragen. Auf Basis dieser Temperaturen werden die Gradtagszahlen vom Deutschen Wetterdienst ermittelt und veröffentlicht. 

Diese regional unterschiedlichen Zahlen für die Berechnung der Heizkosten heranzuziehen wäre aber zu aufwendig und vor allem nicht mehr für jeden nachvollziehbar. Aus diesem Grund verwendet man ein vereinfachtes Verfahren mit Werten, die aus einem 20-Jahres-Mittel gebildet wurden. Diese Gradtagszahlentabelle ist in der EN 853 veröffentlicht. Es ergeben sich hierbei folgende Werte:

Monat

Tage

Gradtagszahlen in l

 

Je Monat

Je Tag

Januar

31

170

170 / 31 = 5,48

Februar

28

150

150 / 28 = 5,35

März

31

130

130 / 29 = 5,17

April

30

80

80 / 30 = 2,66

Mai

31

40

40 / 31 = 1,29

Juni

92

40

40 / 92 = 0,43

Juli

August

September

30

30

30 / 30 = 1,00

Oktober

31

80

80 / 31 = 2,58

November

30

120

120 / 30 = 4,00

Dezember

31

160

160 / 31 = 5,16


Gradtagszahlen werden üblicherweise nur für die Aufteilung der Grundkosten der Heizung herangezogen. Für die Aufteilung der Verbrauchskosten der Heizung ist grundsätzlich eine Zwischenablesung durchzuführen.
Nun kann es aber vorkommen, dass eine Zwischenablesung nicht möglich oder sinnvoll ist. Zieht zum Beispiel der Nutzer zeitnah zum Anfang oder Ende des Abrechnungszeitraumes aus und es sind Heizkostenverteiler auf Verdunsterbasis eingebaut, ergibt eine Zwischenablesung keine hinreichend genauen Werte. Sie wäre nicht sinnvoll. Im §9b (2) der Heizkostenverordnung ist geregelt, dass in solchen Fällen die Gradtagszahlen angewendet werden dürfen.

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