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Grundkostenschlüssel

Gemäß Heizkostenverordnung § 7 (1) und § 8 (1) kann der Gebäudeeigentümer den Verteilerschlüssel inner¬halb der Bandbreite 50 % - 70 % nach Verbrauch grundsätzlich frei wählen. Der Rest (50 % - 30 %) muss nach einem festen Schlüssel (Grundkosten) verteilt werden. Grundlage für die Grundkosten bilden bei der Heizung die gesamte Wohn- oder Nutzfläche oder der gesamte umbaute Raum oder die beheizte Wohn- oder Nutzfläche oder der beheizte umbaute Raum.
Bei Warmwasser kann nur die gesamte Wohn- oder Nutzfläche zu Grunde gelegt werden.
Ein unterschiedlicher Verteilerschlüssel bei Heizung und Warmwasser ist möglich, aber häufig nicht sinnvoll.
Der Gebäudeeigentümer hat also zwei Entscheidungen zu treffen. Zum Einen muss die  Grundlage für die Verteilung (m2  oder m3) und zum Anderen der Verteilerschlüssel festgelegt werden. Dabei möchten wir Ihnen mit diesem Info-Blatt helfen.


Wahl der richtigen Grundlage für die Verteilung

In der Regel werden für die Grundkosten bei Heizung die gesamten Wohn- oder Nutzflächen in m2 verwendet, die mit den Angaben im Miet- oder Kaufvertrag identisch sein sollten. Der Grund ist einfach: Diese Grundkostenart wird auch bei Warmwasser angewendet und so erspart man sich eine zusätzliche Flächenberechnung. Außerdem führt es häufig zu Irritationen beim Nutzer, wenn in der Abrechnung bei Heizung und Warmwasser unterschiedliche Grundflächen stehen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, auch eine andere der o.g. Möglichkeiten zu nutzen.
Sind in der Liegenschaft Räume mit unterschiedli¬chen Höhen vorhanden, z.B. Ladengeschäfte mit einer Raumhöhe von 4,00 m und Wohnungen mit 2,4 m, dann empfiehlt sich z.B. die Verwendung von Rauminhal¬ten, um diesen Besonderheiten Rechnung zu tragen.


Wahl des richtigen Verteilerschlüssels

Die Wahlfreiheit für den Verteilerschlüssel ist teilweise eingeschränkt! In Gebäuden, die nicht die Anforderung der Wärmeschutzverordnung vom 16.08.94 erfüllen und mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen überwiegend gedämmt sind gilt :

70% nach Verbrauch
30% nach festem Schlüssel




In allen anderen Fällen, kann der Verteilerschlüssel frei gewählt werden. Hier sollten zwei Dinge beachtet werden
- die Wärmeverluste der Heizanlage und die Wohnlage.


Wärmeverluste der Heizanlage

Jede Heizanlage hat auf Grund von Abgas-, Kessel- und Rohrleitungserwärmungen Verluste, die nicht von den Messgeräten an der Heizung registriert werden können.  Nur 60-80 % der Ener¬gie, die der Heizanlage zugeführt wird, wird tatsächlich als Wärme über die Heizkörper ab¬gegeben.
Auch bei der Bereitstellung von Warmwasser entstehen Ener¬gieverluste, die, vor allem im Sommer,  wenn die Heizanlage nur zur Warmwasseraufbereitung genutzt wird, z.T. noch wesentlich höher sein können.
Da diese Verluste vom individuellen Verhalten völlig unabhängig sind, können sie nicht nach Verbrauch verteilt werden. Hierfür bleibt nur ein fester Maßstab.

Grundsatz: Je höhere Verluste auftreten können, um so höher sollte der Grundkostenanteil gewählt werden.


Wohnlage

Ein wichtiger Faktor der den Verbrauch mitbestimmt, aber vom Nutzer nicht beeinflussbar ist, ist die Wohnlage im Gebäude. Besonders in älteren Gebäuden, bei denen noch keine moderne Außendämmung vorgenommen wurde, haben Wohnungen mit Randlage im Gebäude (Dachgeschoss, Erdgeschoss, großer Anteil an Außenwänden) einen wesendlich höheren Heizbedarf als flächenmäßig gleich große, innenliegende Wohnungen. Dieser Unterschied kann über 40% betragen.
Auch das Heizverhalten der Nachbarn hat einen nicht unerheblichen Einfluss auf die eigenen Heizkosten. Die Innenwände der Gebäude sind meist wenig wärmegedämmt. Dadurch kann es für meinen eigenen Verbrauch schon entscheidend sein, ob mein Nachbar viel oder wenig heizt.
Mit einem angepasstem Verteilerschlüssel können diese Unterschiede auf ein gerechtes Maß reduziert werden.

Grundsatz: Je älter die Wärmedämmung und je größer die Unterschiede in der Wohnlage, um so höher sollte der Grundkostenanteil gewählt werden.



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